Zivilcourage: Was ist das eigentlich?

Für die Polizei ist Zivilcourage – auch Bürgermut genannt – das gewaltfreie und uneigennützige Eintreten für demokratische und menschliche Werte. Im öffentlichen Raum geht es um das Eingreifen zugunsten anderen Menschen, in unvorhergesehenen Situationen, in die man hineingerät und wo man sich schnell entscheiden muss, was man tut, beispielweise wenn Menschen angegriffen oder überfallen werden.

Das Richtige tun

Weil man meist unvermittelt mit schwierigen Situationen konfrontiert wird, fällt es vielen Menschen auch schwer, einzuschreiten. Und wenn man sich nicht schon einmal gedanklich damit auseinander gesetzt hat, was man im Ernstfall tun würde, ist es auch nicht immer einfach, das Richtige zu tun. Dazu kommt, dass die Verantwortung nicht klar ist, wenn viele Menschen da sind. „Sollen andere doch was tun… “ – und letztendlich macht dann niemand was.

Auch besteht immer ein gewisses Risiko für den Helfenden. Und das Risiko gilt es, genau einzuschätzen. Dessen sind wir uns bewusst. Deshalb gibt es auch schon seit vielen Jahren von der Polizei die „Aktion tu was!“. In den 6 praktischen Regeln spiegelt sich der gesamte polizeiliche Erfahrungsschatz wider.

Sechs wichtige Regeln

Oberstes Ziel ist es dabei, zu helfen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, also nicht impulsiv dazwischen zu gehen. Wichtig ist auch, Öffentlichkeit herzustellen, die Initiative zu ergreifen und andere direkt und aktiv zur Mithilfe aufzufordern. Genau beobachten, sich Tätermerkmale einzuprägen gehört ebenso dazu, wie über den polizeilichen Notruf 110 Hilfe zu organisieren. Menschen, die unmittelbar von Gewalt betroffen sind, verletzt wurden, erleben einen Kontrollverlust.

Erste Hilfe und menschliche Zuwendung helfen, das Erlebte schneller verarbeiten und besser im Alltag zu recht kommen zu können. Selbstredend gehört zu zivilcouragiertem Verhalten auch, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Alle Tipps könnt Ihr auch hier nochmal nachlesen.

Ein wichtiger Hinweis noch: Menschen die sich zum Schutz widerrechtlich Angegriffener und bei Unglücksfällen einsetzen und helfen, sind über die Gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Schutz reicht bis hin zu Rentenzahlungen.

Wer sich unsicher ist, kann durch die Teilnahme an einem Zivilcouragetraining seine Handlungssicherheit verbessern.

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